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Pharmazeutische Dienstleistungen

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Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) !

Um eventuellen Versorgungsdefiziten entgegenzuwirken, haben die Vor-Ort-Apotheken seit 2022 die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anzubieten, die von der Krankenkasse bezahlt werden.

Insgesamt dürfen fünf verschiedene Dienstleistungen von Apotheken angeboten werden, die wir im weiteren näher beschreiben.

 

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Durchführen können wir dies grundsätzlich einmal alle zwölf Monate oder bei erheblicher Umstellung der ärztlich verordneten Medikation (definiert als mindestens drei neue oder andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation). Damit ist kein wirkstoffgleicher Austausch gemeint. Die 12-Monatsfrist beginnt bei erheblichen Umstellungen nach der Leistungserbringung erneut.

Standardisierte Risikoerfassung hohen Blutdrucks

Dies können wir für alle Kunden anbieten, bei mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab zwei Wochen nach Therapiebeginn einmal alle zwölf Monate oder bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung. Dann beginnt die Frist von zwölf Monaten erneut.

Pharmazeutische Betreuung von bei oraler Antitumortherapie

Einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn einer ambulanten oralen Antitumortherapie oder wenn eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie begonnen wird (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums) einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der Folgetherapie.

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Anbietbar, einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation, wenn eine immunsuppressive Therapie ambulant begonnen wird oder sich die immunsuppressive Behandlung aufgrund einer Neuverordnung ändert (einmalig im ersten halben Jahr nach Therapieänderung). Um eine Neuverordnung eines Immunsuppressivums handelt es sich, wenn laut Selbstauskunft der versicherten Person dieser Arzneistoff in den vergangenen sechs Monaten nicht angewendet wurde.

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Anbieten können wir unseren Kunden diese Beratung, bei Neuverordnung von Devices oder Device-Wechsel sowie, wenn der Patient laut Selbstauskunft in den vergangenen zwölf Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung mit seinem Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten hat und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben ist.

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de

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