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E-Rezept

für Letter-Seelze

Wir sind bereit

 

 

Bei uns einlösbar

 

 

#SupportYourLocal

 

 

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Das elektronische Rezept (= E-Rezept) ist da!

​​Ihr Arzt kann Ihnen ab sofort Ihr Rezept digital zur Verfügung stellen, statt in Papierform.

Dieses digitale Rezept können Sie dann bei uns einlösen, ganz so, wie Sie es jetzt auch schon mit den PapierRezepten tun.

Es läuft also eigentlich so, wie bisher. In der ersten Zeit wird es das Papier- & das E-Rezept sogar parallel geben.

Wir werden also alle ausreichend Zeit haben, um uns an die neuen Möglichkeiten zu gewöhnen.

 

Wichtig ist:

Wir sind für Sie da und gehen mit Ihnen zusammen diesen digitalen Weg in die Zukunft.

Für Letter und Seelze.

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Das E-Rezept ist da. In Ihrer Apotheke vor Ort.

Ab sofort wird das rosa Papierrezept in Deutschland Schritt für Schritt abgelöst durch die elektronische Variante – das elektronische Rezept (E-Rezept). So will es der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG). Das bedeutet: Ab sofort können ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten sowie später von Hilfsmitteln digital ausgestellt werden. Das „Medium“ ändert sich, der gewohnte Ablauf aber gar nicht so sehr: In der Arztpraxis wird ein E-Rezept ausgestellt und verschlüsselt auf einem zentralen Speicher abgelegt. Der Patient kann sich das E-Rezept mit der E-Rezept-App auf seinem Smartphone ansehen und den Zugriffsschlüssel für das E-Rezept an die Apotheke seiner Wahl übermitteln, um dort sein E-Rezept einzulösen.

Was soll mit dem E-Rezept erreicht werden?

Elektronische Rezepte sollen zukünftig nicht nur Papier und Bürokratie reduzieren oder den Alltag von Patienten erleichtern, sondern vor allem die Patientensicherheit erhöhen. Das E-Rezept stellt ein elektronisches „Werkzeug“ dar, um schnell und fehlerfrei die Medikation der Patienten in der Apotheke zu erfassen und zu beliefern. Sobald die tatsächlich an den Patienten abgegebenen Medikamente – siehe Rabattverträge und Lieferengpässe – in einem „Abgabedatensatz“ erfasst sind, macht es Sinn, dass auch andere Anwendungen den Patienten zugutekommen: Von der Medikationserinnerung bis hin zum Wechselwirkungscheck ist vieles denkbar. Die elektronische Patientenakte (ePA) kann dabei als „Aufbewahrungsort“ dienen.

Warum ist ein sicheres E-Rezept-System so wichtig?

Das altbekannte rosa Papierrezept hatte als ärztliche Verordnung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels schon immer den Rechtsstatus einer Urkunde. Das ist nicht ohne Grund so: Fälschungen können fatale gesundheitliche Folgen haben und großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Anforderungen müssen deshalb auch an das E-Rezept sehr hoch sein. Darüber hinaus müssen die Daten des Patienten und seiner Verordnung natürlich auch vor Missbrauch geschützt werden. Der Patient muss also sicher sein, dass seine Daten nicht in falsche Hände gelangen – und der Apotheker muss sicher sein, dass das E-Rezept echt ist.

 

Was passiert mit meinen E-Rezepten, wenn ich mein Handy verliere?

Die von Ärzten ausgestellten E-Rezepte liegen verschlüsselt in der sogenannten Telematik-Infrastruktur. Verlieren Sie Ihr Handy oder bekommen ein neues, dann können Sie über die E-Rezept-App auch auf dem neuen Handy Ihre aktuellen und gegebenenfalls bereits eingelösten Rezepte digital einsehen. Der zentrale Speicher garantiert eine sichere Aufbewahrung, solange die E-Rezepte gültig sind.

Kann ich auch noch ein Papierrezept bekommen?

Ein Papierausdruck des 2D-Codes (Zugangsschlüssel, E-Rezept-Token), mit dem auf die Daten des E-Rezepts zugegriffen werden kann, wird für Patienten ohne Handy und Tablet als Ausnahme und Übergangslösung möglich sein. Ob Kinder, Senioren oder „Digitalisierungsverweigerer“ – jeder Mensch soll auch in Zukunft mit den notwendigen Arzneimitteln versorgt werden.

Kann jemand anderes das Rezept für mich einlösen?

Das E-Rezept soll dem bisherigen System mit Papierrezepten in nichts nachstehen. Somit soll es auch bei elektronischen Verordnungen möglich sein, dass in begründeten Fällen jemand anders das E-Rezept einlöst, etwa Angehörige von bettlägerigen Patienten.

Muss ich mein Handy in der Arztpraxis dabeihaben?

Nein, nicht unbedingt. Es gibt die Möglichkeit, sich für einen Ausdruck des Zugangsschlüssels (E-Rezept-Token) in Form eines 2D-Codes in Papierform zu entscheiden. Dieser Ausdruck kann dann direkt in der Apotheke vorgezeigt und abgegeben werden. So können auch Patienten versorgt werden, die kein Handy besitzen.

Was passiert mit meinen E-Rezepten, wenn ich mein Handy verliere?

Die von Ärzten ausgestellten E-Rezepte liegen verschlüsselt in der sogenannten Telematik-Infrastruktur. Verlieren Sie Ihr Handy oder bekommen ein neues, dann können Sie über die E-Rezept-App auch auf dem neuen Handy Ihre aktuellen und gegebenenfalls bereits eingelösten Rezepte digital einsehen. Der zentrale Speicher garantiert eine sichere Aufbewahrung, solange die E-Rezepte gültig sind.

Quelle: https://www.daserezeptkommt.de/#handyverlust

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